Grundsteuererklärung 2022 – rechtzeitig handeln
Für Grundstückseigentümer besteht im Sommer 2022 Handlungsbedarf. Diese sind verpflichtet eine Grundsteuererklärung abzugeben, damit ab 2025 die Grundsteuer neu festgesetzt werden kann. Dabei sind, je nachdem in welchem Bundesland ein Grundstück verortet ist, unterschiedliche Modelle der Grundsteuerwertermittlung anzuwenden. Die Abgabefrist läuft allerdings einheitlich vom 01.07 bis zum 31.10.2022. Eine Fristverlängerung wurde von der Finanzverwaltung ausgeschlossen. Deshalb sollten Sie sich schon jetzt Gedanken machen, wie Sie ihrer Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung(en) nachkommen wollen.
Die Erklärung ist ausschließlich digital abzugeben. Dazu haben Sie folgende Alternativen:
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Die Do-It-Yourself-Variante: Sie ermitteln mithilfe der Informationsangebote des jeweiligen Bundeslandes selbständig ihre Werte und erfassen diese direkt im Elster-Portal der Finanzverwaltung. In einigen Bundesländern erhalten Sie im Mai/Juni ein individuelles Informationsschreiben. Ansonsten finden Sie auf den Internetseiten der Länder auch weiterführende Informationsangebote. Für die Abgabe der Erklärung benötigten Sie ein Benutzerkonto bei Elster. Dieses können Sie, falls noch nicht vorhanden, unter https://www.elster.de/eportal/start anlegen. Die Variante ist für Sie kostenlos.
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Die betreute Do-It-Yourself-Variante: Sie erstellen ihre Erklärung selbständig und melden sich bei uns, wenn Sie inhaltliche Fragen haben. In diesem Fall berechnen wir Ihnen netto 30,00 Euro je Viertelstunde zzgl. Umsatzsteuer.
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Der Digitale Rundum-Sorglos-Service: Sie beauftragen uns mit der Erstellung ihrer Grundsteuererklärung(en). Anschließend senden wir Ihnen eine auf ihre Grundstücke angepasste Liste mit benötigten Informationen zu. Nach Eingang aller Informationen erstellen wir ihre Grundsteuererklärung(en). Außerdem klären wir die eventuell vom Finanzamt gestellten Rückfragen und übernehmen die Bescheidprüfung. Dadurch erhalten Sie Rechtssicherheit und sparen sich die eigene Einarbeitung in die Thematik. Unser Honorar für diesen Service basiert auf einem Stundensatz von netto 100,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Eine Aufstellung mit den voraussichtlichen Bearbeitungszeiten einer Grundsteuererklärung inklusive Bescheidprüfung, können Sie der nachstehenden Abbildung entnehmen.

Wenn Sie uns mit der Erstellung ihrer Grundsteuererklärung(en) beauftragen wollen, dann senden Sie uns bitte gesammelt die individuellen Informationsschreiben ihrer Grundstücke zu. Falls Sie bis Ende Juni kein Informationsschreiben erhalten haben sollten oder Sie Grundstücke in Berlin, Hamburg oder Hessen haben, können Sie uns statt des Informationsschreibens den letzten Einheitswertbescheid des Grundstücks zuschicken. Wenn Sie uns die Informationsschreiben/Einheitswertbescheide bis zum 15.07.2022 an senden, beziehen wir Sie gerne in unsere Kapazitätsplanung für eine fristgerechte Abgabe der Grundsteuererklärungen ein.