
Solidaritätszuschlag
Rund € 11 Mrd. hat der Staat in 2021 durch den Solidaritätszuschlag an zusätzlichen Steuern vereinnahmt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor (BT Drucks 20/1969, 20/664). Rund 2,5 Mio. Steuerbürger zahlen immer noch den Solidaritätszuschlag. Die Hauptlasten tragen dabei die Arbeitnehmer (1, 9 Mio. Lohnempfänger).
Kleinsparer
Das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags geht an Kapitalanlegern vorbei. Auch Kleinsparer zahlen den Solidaritätszuschlag. Inländische Banken ziehen in jedem Fall die Abgeltungsteuer mit dem Solidaritätszuschlag ein, sofern der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist. Eine Rückerstattung kann allerdings mit der Einkommensteuerveranlagung und der Günstigerprüfung erfolgen.
Stand: 28. Juli 2022
Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
Ausgabe August 2022
Weitere Ausgaben
Weitere Artikel zu diesem Thema

Grenzüberschreitende PKW-Überlassung - Steuernews für Mandanten
EuGH regelt Umsatzsteuer bei PKW-Überlassung neu

Steuerentlastungsgesetz 2022 - Steuernews für Mandanten
Maßnahmen gegen Preissteigerungen

Viertes Corona Steuerhilfegesetz - Steuernews für Mandanten
Gesetzentwurf der Bundesregierung